Höchst erfreut, aber vor allem erleichtert, habe ich heute Nachmittag das Urteil der Disziplinarkammer von Swiss Olympic zur Kenntnis genommen. Dabei werde ich von allen Vorwürfen der Verletzung von Anti-Doping-Bestimmungen wegen des Vorhandenseins von Zeranol in meiner Urinprobe vom 5. Juni 2022 entlastet.
Gerne hätte ich dieses Urteil erst nach dem bevorstehenden Weltcuprennen in Nove Mesto selber kommuniziert, da ich mich grundsätzlich auf meine sportlichen Ziele konzentrieren und den Fokus auf die Leistungen auf der Rennstrecke richten möchte. Ich werden mich deshalb vorerst nicht zum Urteil äussern. Ich bitte diesen Wunsch zu respektieren, bis ich mich selber aktiv an die Öffentlichkeit wende.